Brüssel, 17 März Die Europäische Union (EU) dachte an diesem Donnerstag, der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) habe die vom russischen Präsidenten Wladimir Putin geltend gemachte „Rechtfertigung“ abgebaut. Es wurde argumentiert, dass die Invasion der Ukraine auf die Notwendigkeit zurückzuführen war, den mutmaßlichen Völkermord im Gebiet zu stoppen. „Der Gerichtsbeschluss kann als eine klare Ablehnung der Legitimität von Putins völkerrechtlicher Invasion interpretiert werden“, sagte Peter Stano, Sprecher des hochrangigen Außenbeauftragten der EU, Joseph Borrell, auf der täglichen Pressekonferenz der Europäischen Kommission. Daher erwähnte Stano den Befehl des IStGH an diesem Mittwoch, dass Russland „militärische Operationen, die vor genau drei Wochen auf dem Territorium der Ukraine begonnen haben, sofort aussetzt“. Wie er erklärte, hat die Anordnung „eine verbindliche Wirkung auf das russische und internationale Recht“. „Das Gericht erklärte, dass es keine Beweise für russische Behauptungen vorgelegt habe, dass Völkermord auf dem Territorium der Ukraine stattgefunden habe“, betonte er und bezog sich dabei auf die Argumentation, die Putin vorgebracht hatte, „um die Invasion der Ukraine zu rechtfertigen“. Der Sprecher schloss: „Russland hat kein Recht, auf einseitige Gewaltanwendung im Hoheitsgebiet anderer Länder zurückzugreifen, um Anklagen wegen Völkermords im Rahmen des Völkermords und der Charta der Vereinten Nationen zu verhindern.“ Er fügte hinzu, dass Putin „bereits moralisch besiegt wurde“. „Es ist jetzt rechtlich besiegt und die Isolation auf internationaler Ebene nimmt zu“, fügte er hinzu. Zusammen mit dieser ICC-Anordnung verwies Stano auf den Beschluss des Ministerkomitees des Europarates am Mittwoch, die Mitgliedschaft Russlands in der Organisation zu kündigen. „Mit unprovozierter und ungerechtfertigter Aggression gegen die Ukraine hat Russland die Hauptgrundlagen des Dekrets des Europarats, der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts verletzt“, betonte er. Ihm zufolge bedauert die EU, dass russische Bürger nicht mehr durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt sind, oder sie könnten in Russland einen „Fall von Menschenrechtsverletzungen“ beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen. „Ich bin sehr besorgt und neue Beschränkungen der Rechte russischer Bürger, die durch die rücksichtslose Politik des Kremls verursacht werden“, sagte er. Der Sprecher forderte Moskau auf, „schnell zurückzukehren, um die internationalen Gesetze, insbesondere die internationalen Menschenrechte und die internationalen humanitären Gesetze, einzuhalten“. Auf der anderen Seite sagte Stano: „Leider sehen wir gestern weiterhin russische Gräueltaten in der Ukraine.“ Insbesondere ein Theater in Mariupol, „einer Stadt, die weiterhin von russischen Truppen belagert wird“, bombardierte zivile Schutzräume. „Die Belagerung ist unmenschlich und der Beschuss geht weiter. Dies ist verurteilenswert und wird als schwerwiegender Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht angesehen.“ Sagte er. Der Sprecher forderte Mariupol und die gesamte Ukraine auf, die Belagerung aufzuheben und Beschüsse und Angriffe auf Zivilisten zu beenden.
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