
Nach dem Widerruf der Mandatskonsultation wurden in der mexikanischen politischen Szene viele Lesungen zu diesem Ereignis gehalten. Eine von ihnen fiel jedoch unter allen auf und war die des Leiters der Financial Intelligence Unit (FIU), Pablo Gomez Alvarez.
Tatsache ist, dass der ehemalige Bundesabgeordnete der National Regeneration Movement (Morena) versicherte, dass Millionen von Mexikanern mit Sanktionen rechnen könnten, wenn sie sich in der direkten Demokratieübung, die Präsident Andrés Manuel López Obrador (AMLO) durchgemacht hat, enthalten hätten.
Über seinen offiziellen Twitter-Account sagte der Beamte, dass die politische Verfassung der Vereinigten Mexikanischen Staaten (CPEUM) festlegt, dass Abstimmungen eine Verpflichtung sind, sodass es Sanktionen bei politischen Wahlen geben könnte.
Dies war jedoch nicht das einzige, da es das Nationale Wahlinstitut (INE) direkt dafür verantwortlich machte, die Bevölkerung nicht korrekt über die Verpflichtung zur Teilnahme an der Konsultation informiert zu haben, da es darauf hinwies, dass es dagegen sei.
Trotz der Position der Morenista ordnen internationale politische Analyseorganisationen wie die Weltordnung (EOM) Mexiko in ein Land, in dem das Wahlrecht obligatorisch ist, aber keine Sanktionen verhängt werden.
Darüber hinaus gibt es Länder auf der ganzen Welt, in denen Abstimmungen eine Verpflichtung darstellen, und für den Fall, dass ein Bürger beschließt, sie nicht auszuüben, sehen die Gesetze einige Sanktionen vor, um eine Wiederholung dieses Verhaltens zu vermeiden.
Bis heute gibt es 27 Staaten, die es als Verpflichtung für die Bürger gekennzeichnet haben, aktiv an jedem organisierten Wahlprozess teilzunehmen.
Diese sind: Argentinien, Australien, Belgien, Bolivien, Brasilien, Bulgarien, Nordkorea, Costa Rica, Demokratische Republik Kongo, Ecuador, Ägypten, Gabun, Gracia, Honduras, Libanon, Libyen, Liechtenstein, Luxemburg, Mexiko, Nauru, Panama, Paraguay, Peru, Singapur, Thailand, Türkei und Uruguay.
Wie aus der obigen Liste hervorgeht, führen einige lateinische Länder die Nationen an, die diese Maßnahme während der Wahlprozesse eingeführt haben, unter denen wirtschaftliche Misserfolge hervorstechen.
In Argentinien heißt es beispielsweise im Nationalen Wahlgesetzbuch, dass „eine Geldstrafe zwischen 50 und 500 Pesos (dh 8,84 bis 88 mexikanische Pesos) gegen Wähler über 18 und unter 70 Jahren verhängt wird, die ihre Stimme nicht mehr abgeben und dies nicht vor den nationalen Wahlgerichten innerhalb 60 Tage der jeweiligen Wahl.“
Andererseits sieht das Straf- und Wahlgesetzbuch in Brasilien vor, dass die Geldbuße je nach Region zwischen 3 und 10% des Mindestlohns liegen wird.
In Peru hängt die Geldbuße für die Unterlassung der Teilnahme von dem Gebiet ab, in dem sich die Person befindet, da die Unterscheidung der Bezirke zwischen nicht arm, arm oder extrem ändert sich die Kosten zwischen 21,5 und 86 Sohlen (von 115 bis 460 mexikanische Pesos).
Ein weiteres Land, das in diese Liste aufgenommen wird, ist Uruguay, da das Gesetz zur Wahlpflicht festlegt, dass die Geldbuße zwischen 500 und 2.000 uruguayischen Pesos liegen kann (entspricht 242 bis 968 mexikanischen Pesos).
Schließlich ist der Fall Costa Rica dem von Mexiko sehr ähnlich, da das Wahlrecht zwar als Pflicht festgelegt ist, aber keine Sanktionen für Bürger gelten, die sich dafür entscheiden, es nicht auszuüben.
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