
Nach Prüfung einer Beschwerde gegen zwei Artikel der Allgemeinen Verfahrensordnung änderte das Verfassungsgericht die Bestimmungen über Nichtigkeit, Scheidung oder Einstellung zivilrechtlicher Wirkungen bei religiösen Ehen.
Nach Angaben des High Court sehen die Absätze 5 und 6 von Artikel 389 des Kodex vor, dass der Täter einer Scheidung oder Trennung durch gerichtliche Entscheidung seinen Partner entschädigen muss, wenn er dies beantragt.
In der Verordnung wurde auch festgelegt, dass Kopien zusammengestellt werden konnten, um zu untersuchen, ob die geschiedene Person häusliche Gewalt begangen hatte.
Laut der Beschwerde vor dem Gerichtshof galten diese Feststellungen jedoch nur für standesamtliche Trauungen und nicht für religiöse Ehen, die laut der Beschwerde zu einer unterschiedlichen Behandlung unschuldiger Ehepartner einer religiösen Vereinigung führten.
In diesem Zusammenhang entschied das Oberste Gericht nach Prüfung der in der Beschwerde vorgebrachten Anklagen in Urteil C-111-22, dass die beschuldigten Regeln unverhältnismäßig waren, da sie nicht nur die Wiedergutmachung unschuldiger Ehepartner im Scheidungsverfahren der religiösen Ehe beschränkten, sondern auch Unterscheidung zwischen unschuldigen Ehepartnern in Nichtigkeitsverfahren und unschuldigen Ehepartnern in Scheidungsverfahren der religiösen Ehe.
Der High Court fügte hinzu: „Die Bestimmung sah eine unterschiedliche Behandlung zwischen Gleichen vor, da beide Gruppen Frauen entsprechen, die durch Heirat eine Familie gegründet haben, in ihren Familien Gewaltszenarien erlitten haben und als Folge dieser Situation vor Gericht gingen, um ihre Bindung zu beenden. Die Regel sah jedoch vor, dass Personen, die in den Prozess der Nichtigerklärung der Ehe gehen, in diesem Verfahren Zugang zur Zahlung von Schadensersatz haben können; während diejenigen, die in das Scheidungsverfahren oder die Beendigung der zivilrechtlichen Auswirkungen der religiösen Ehe gehen, dies nicht tun“.
Infolgedessen entschied das Verfassungsgericht, dass die Entschädigung des Paares und der Zwang von Kopien von nun an nicht nur standesamtliche Trauungen, sondern auch katholische und andere religiöse Ehen umfassen.

Am 14. Februar gab die Nationale Aufsicht für Notare und Register im Rahmen der Feier des Valentinstags bekannt, dass im Jahr 2021 die Scheidungsfälle in Kolumbien zugenommen haben.
Wie die Organisation La FM Radio im vergangenen Jahr mitteilte, wurden im Land 16.657 Scheidungen registriert, während die Zahl 2020 und 2019 10.305 bzw. 15.797 betrug.
In Bezug auf die Zahlen bestätigten verschiedene Spezialisten und Bürger, die vom Radiosender Bogota konsultiert wurden, dass die Pandemie die Liebe und die Beziehungen auf zwei Arten verändert hat: Entscheidung, ob sie ihre Beziehungen fortsetzen oder nicht oder die Entscheidung treffen, mehr Zeit miteinander zu verbringen.
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